• GmbH- / Vereins-Gründung und Änderungen

Unternehmen und Vereine

Als Notarin berate ich Unternehmen, Vereine, Gesellschafter, Vorstände und Geschäftsführer in allen gesellschafts- und handelsrechtlichen Bereichen, entwerfe die erforderlichen Verträge/Erklärungen und nehme die notwendigen Anmeldungen zum Handelsregister bzw. Vereinsregister vor.

Unternehmen

Ein Unternehmen braucht eine passende Rechtsform. Hierbei sind die verschiedenen Handelsgesellschaften wie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Offene Handelsgesellschaft (oHG) und Kommanditgesellschaft (KG) von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und dem einzelkaufmännischen Unternehmen zu unterscheiden. Welche Rechtsform gewählt wird, ist eine Entscheidung von weitreichender Bedeutung: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen müssen ebenso bedacht werden wie Haftungsbeschränkungen und die jährliche Kostenbelastung.

Die Gründung einer GmbH sowie die Veräußerung von Geschäftsanteilen einer GmbH bedürfen der notariellen Beurkundung.

Vereine

Ich berate Sie rechtlich bei Fragen zum Vereinsleben, angefangen von der Neugründung eines Vereins, über Vorstands- und Satzungsänderungen bis hin zur Auflösung.

GmbH- / Vereins-Gründung und Änderungen – Kurzinfo

Die Gründung einer GmbH bedarf der notariellen Beurkundung. Gemeinsam mit der eigentlichen Gründung wird die Satzung verabschiedet und eine erste Gesellschafterversammlung abgehalten, in welcher der Geschäftsführer bestellt wird. Als Notarin berate Sie ausführlich über alle Fragen im Zusammenhang mit der Gründung einer GmbH.

Sofern sich für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse eines Unternehmens ändern, muss auch dies in das Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:

  • Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura,
  • Änderung der Firma und des Unternehmenssitzes,
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.

Zu den Vorgängen, die dem Vereinsregister anzuzeigen sind, gehören:

  • Vereinsanmeldungen
  • Satzungsänderungen
  • Vorstandswechsel
  • Auflösung des Vereins.

Die Anmeldungen eintragungspflichtiger Tatsachen beim Handels- oder Vereinsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung.