• Ehevertrag
  • Scheidungsfolgenvereinbarung

Familie

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt sicherlich zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben. Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Gleichgeschlechtlichen Paaren steht die eingetragene Lebenspartnerschaft offen. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch sog. nichteheliche Lebensgemeinschaften.

Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Sollten Immobilien ganz oder teilweise an den Ehegatten übertragen werden. Was spricht dafür, was dagegen?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • usw.

Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben.

Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen. Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Als Notarin kann ich Ihnen als unparteiische Beraterin zur Seite stehen und auf Ihre persönliche Lebenssituation zugeschnittene rechtliche Lösungen anbieten.

Ehevertrag – Kurzinfo

Kernpunkte eines Ehevertrages sind regelmäßig die Vermögensaufteilung im Falle der Scheidung (Güterrecht), der Ausgleich von Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich) und unterhaltsrechtliche Fragen (Unterhaltsrecht). Da die Regelungen eines Ehevertrages von erheblicher finanzieller Bedeutung sind, ist zu Ihrem Schutz die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.

Ein Ehevertrag kann vor oder auch während der Ehe abgeschlossen werden. Zumeist ist empfehlenswert, einen Ehevertrag zugleich mit erbrechtlichen Regelungen zu verbinden, da hier – gerade wenn Kinder vorhanden sind – zumeist ebenfalls Regelungsbedarf besteht.

Scheidungsfolgenvereinbarung – Kurzinfo

Wird eine Ehe geschieden, können die Ehepartner die wesentlichen Fragen der Scheidung durch notariellen Vertrag regeln. Das Scheidungsgericht kann dann die Scheidung in einem vereinfachten Verfahren aussprechen.

Als Notarin bin ich zur Unparteilichkeit verpflichtet und achte darauf, dass derjenige Ehepartner, der in finanziellen Dingen unerfahren ist, nicht benachteiligt wird.

Eine einverständliche Scheidung ist nur dann möglich, wenn – unter Einschaltung eines Rechtsanwalts – einer der Ehegatten mit Zustimmung des anderen den Scheidungsantrag stellt und sich die Ehegatten durch gerichtlichen Vergleich oder in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung mindestens über folgende Punkte einigen:

  • Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder,
  • Regelung zum Ehegattenunterhalt,
  • künftige Benutzung der ehelichen Wohnung,
  • Verteilung des Hausrates.

Da auch bei der einvernehmlichen Scheidung vor dem Familiengericht Anwaltspflicht besteht, bietet sich an, schon vor dem Gang zum Notar einen Rechtsanwalt um Hilfe bei der Ermittlung des geschuldeten Unterhalts zu bitten.