General- und Vorsorgevollmacht
Durch die Errichtung einer notariellen General- und Vorsorgevollmacht können Sie erheblich dazu beitragen, dass plötzliche und unerwartete Situationen (Krankheit, Behinderung) juristisch beherrschbar bleiben. Durch eine solche General- und Vorsorgevollmacht kann schnell und einfach die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch das Amtsgericht vermieden werden.
Eine solche Vollmacht kann um eine sogenannte Patientenverfügung ergänzt werden, in welcher Sie insbesondere festlegen können, dass sie bei einer schweren Krankheit, bei der keine Aussicht auf Besserung Ihres Gesundheitszustandes besteht, lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen. Tipp: Eine Patientenverfügung können Sie i.d.R. auch bei Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin anfragen.