Beglaubigungen
Bei einer Beglaubigung bestätige ich als Notarin die Echtheit eines Dokumentes (Abschriftsbeglaubigung) oder einer Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung).
Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätige ich als Notarin, dass der Unterzeichner eine vorgefertigte Erklärung vor mir persönlich unterschrieben hat, ausgewiesen durch Personalausweis oder Reisepass.
Der Text als solcher ist dabei nicht Gegenstand der notariellen Beglaubigung, sondern vom Unterzeichner selbst zu verantworten und zum Termin mitzubringen. Deshalb muss der Text auch nicht in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Notarin prüft den Text nicht, sondern beglaubigt „nur“ die Unterschrift.
Zur Verwendung einer Unterschriftsbeglaubigung im Ausland benötigen Sie in den meisten Fällen noch einen zusätzlichen Echtheitsnachweis. Nur in Dänemark, Frankreich, Italien und Österreich ist das nicht erforderlich. Für alle übrigen Länder brauchen Sie je nach Land entweder eine Apostille oder eine Legalisation. Ich sage Ihnen gern, welche Anforderungen das Land stellt, in dem Sie die notarielle Beglaubigung verwenden möchten.
Die Apostille zu von mir erstellten Beglaubigungen erteilt das Landgericht Stuttgart. Ich kann die Apostille gern für Sie einholen. Schneller geht es allerdings meist, wenn Sie die Urkunde selbst zum Landgericht bringen und dort gleich die Gebühren bezahlen. Dann können Sie die mit der Apostille versehene Urkunde i.d.R. am nächsten Tag beim Landgericht wieder abholen.